Sicherheitskennzeichnung

Sicherheitskennzeichnung

 

In Betrieben sind Sicherheitskennzeichen anzubringen, um Personen zu informieren über Gefahren, Verbote, Handlungsanweisungen, Hilfsmittel oder Rettungswege. Sinnvollerweise sollte die Bedeutung der Sicherheitskennzeichen in der Brandschutzordnung festgehalten werden. Die Sicherheitskennzeichnung ist Teil des Arbeitsschutzes und wird beschrieben in der ASR A 1.3.Sicherheitskennzeichen können kategorisiert werden in Verbotszeichen (rot), Warnzeichen (gelb), Gebotszeichen (blau), Rettungszeichen (grün) und Brandschutzzeichen (rot).

Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter Anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe – fest oder beweglich – anzubringen sind und die Beleuchtung am Anbringungsort ausreichend ist.

Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse am Zugang zum Gefahrbereich angebracht werden. Besonders in lang gestreckten Räumen (z. B.Fluren) sollen Rettungs- bzw. Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein (z. B. Winkelschilder).

Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der richtigen Sicherheitskennzeichnung für Ihren Betrieb. Wir erstellen für Sie Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen. Unter „Planunterlagen“ finden Sie hierzu weitere Informationen.