Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen in Bayern

Eingeführt wurde die Rauchwarnmelderpflicht in Bayern am 25.09.2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013. Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchwarnmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein. Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017.

Wie viele Rauchwarnmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?

Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchwarnmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat.

Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchwarnmelder zuständig?

Zuständig für den Einbau der Rauchwarnmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

Welche Ausführungsvarianten gibt es?

Wir bieten Ihnen für jeden Einsatzbereich die entsprechenden Melder. Von optischen Rauchwarnmeldern über Wärme- oder Flammenmelder bis hin zu Kohlenmonoxid- oder Gasmeldern (Methan, Butan, Propan). Ob als Stand-Alone-Gerät, funkvernetzt oder als Speziallösung für hörgeschädigte Personen bieten wir Ihnen die komplette Bandbreite der auf dem Markt verfügbaren Geräte an.
Wir verwenden ausschließlich Rauchwarnmelder Made in Germany mit einem fest verbauten 10 Jahres-Akku. Zusätzlichen bieten wir Ihnen für die von uns verbauten und gewarteten Rauchwarnmeldern eine Garantie von 10 Jahren.

Individuell für Sie projektieren wir auch Funk-Gefahrenmeldesysteme, die Alarm- und Brandmeldung mit einander kombinieren. Die verbauten Systeme können auch als Notruf- und Überfallmeldeanlagen durch Integration von Kommunikationsmodulen erweitert werden.

Mögliche Steuerungen:

  • Türklingel und öffnen von Türen
  • Außenbewegung und Kameras
  • Bewegungsmelder (z.B. Einbruch und Glasbruch)
  • Funktionsschalter (für Heizungen, Lichtschaltern, Rollläden, u.v.m.)
  • Überwachung von Fahrzeugstellplätzen und Garagentoröffnungen
  • Notruftasten und Transponder
  • Alarmweiterleitung an Ihr Smartphone