Rettungswegkennzeichnung

Flucht- und Rettungswege sind in Gebäuden im Brandschutznachweis sowie betrieblich in Flucht- und Rettungsplänen dargestellt. Damit auch im Brand- und Gefahrenfall jede Person sicher den schnellsten Weg ins Freie erreicht, müssen Flucht- und Rettungswege dauerhaft und deutlich gekennzeichnet werden.
In der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ wird ausgeführt, dass die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ erfolgen muss.
Notausgänge und Notausstiege, die von außen verstellt werden können, sind auf der Außenseite mit dem Verbotszeichen „Nichts abstellen oder lagern“ zu kennzeichnen und gegen ein Abstellen abzusichern.
Wenn aufgrund der örtlichen oder betrieblichen Bedingungen eine erhöhte Gefährdung vorliegt, kann ein Sicherheitsleitsystem dies kompensieren. Eine erhöhte Gefährdung kann z. B. in großen zusammenhängenden oder mehrgeschossigen Gebäudekomplexen, bei einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen oder einem hohen Anteil an Personen mit eingeschränkter Mobilität vorliegen. Dabei kann ein Sicherheitsleitsystem notwendig sein, das auf eine Gefährdung reagiert und die günstigste Fluchtrichtung anzeigt.
Gerne Unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.