Schulungen und Unterweisungen

Mitarbeiterunterweisung nach ArbSchG §10 und BetrSichV §9:

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung sowie den Technischen Regeln für Arbeitsstätten haben Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter regelmäßig – mindestens jedoch einmal jährlich – über Gefährdungen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu unterweisen. Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall und bei Unfällen einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
Gerne übernehmen wir für Sie diese Aufgabe. Die Mitarbeiterunterweisung dauert ca. 90 Minuten. Die wesentlichen Schulungsinhalte sind:

  • Erkennung und Vermeidung möglicher Brandquellen
  • Maßnahmen gegen Entstehungsbrände
  • Verhalten im Brandfall und bei Unfällen
  • richtige Vorgehensweise bei der Brandalarmierung
  • Handhabung von Brandschutzeinrichtungen in Ihrem Betrieb
  • Flucht- und Rettungswege
  • Einweisung in die Handhabung der Handlöschgeräte

Wenn Sie dies wünschen, kann im Anschluss an die Unterweisung auch eine praktische Löschübung an unserem Brandschutzsimulator durchgeführt werden.

Brandschutzhelferausbildung gemäß ASR A2.2:

Gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen, sogenannte Brandschutzhelfer. In der Regel werden 5% der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausgebildet. Die Brandschutzhelfer sind gemäß ASR A2.2 fachkundig zu unterweisen. Es sind auch praktische Löschübungen durchzuführen.
Gerne übernehmen wir für Sie diese Aufgabe. Die Brandschutzhelferausbildung dauert ca. 5 Stunden (inklusive praktischem Teil und Prüfung). Die wesentlichen Schulungsinhalte sind:

  • Grundlagen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes
  • Erkennung und Vermeidung möglicher Brandquellen
  • Zweck und Funktionsweise der brandschutztechnischen Einrichtungen (Brandmeldeanlagen, Rauch- und Brandschutztüren, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Löschanlagen, Brandschottungen)
  • Flucht- und Rettungswege
  • Objektbegehung mit Erläuterung der Brandschutzeinrichtungen im Betrieb
  • praktische Löschübung mit Feuerlöscheinrichtungen und Handlöschgeräten
  • Prüfung
  • Teilnehmer-Zertifikat und Nachweis für den Sachversicherer
Grundsachkunde Brandschutztüren, Brandschutztore
und Feststellanlagen:

Im Lehrgang zum Erlangen der Grundsachkunde für Brandschutztüren, Brandschutztore und Feststellanlagen werden folgende Inhalte vermittelt:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Funktion, Aufbau und Wirkungsweise von Rauch- und Brandschutztüren
  • Funktion, Aufbau und Wirkungsweise von Feststellanlagen
  • zulässige Änderungen
  • Prüfungen und Instandhaltung
  • Dokumentation

Der Lehrgang dauert 2 Tage

Umgang mit Löschtechnik für Feuerwehren:

Gerne bieten wir für Feuerwehren eigens entwickelte Schulungen zum Umgang mit Löschtechnik an. Je nach Wunsch können folgende Inhalte vermittelt werden:

  • Sprinkleranlagen – Aufbau, Funktion, Wirkungsweise, Wiederinbetriebnahme
  • Gaslöschanlagen – Aufbau, Funktion, Wirkungsweise, Wiederinbetriebnahme
  • Speziallöschanlagen – Aufbau, Funktion, Wirkungsweise, Wiederinbetriebnahme
  • Brandmeldeanlagen – Aufbau, Funktion, Wirkungsweise, Wiederinbetriebnahme
Praktische Löschübungen am Brandschutzsimulator:

Im Ernstfall muss ein Feuerlöscher richtig bedient werden, um Entstehungsbrände effektiv zu bekämpfen. Dabei ist es nicht nur wichtig zu lernen, kleinere Brände sicher zu bekämpfen, sondern auch verschiedene Risiken und Gefahren einschätzen zu können. Mit Hilfe unseres umweltfreundlichen Brandschutzsimulators erlernt der Teilnehmer den sicheren Umgang mit dem Feuerlöscher.

 

Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen:

Gemäß dem amtlichen Schreiben der Obersten Baubehörde vom 28.08.2009 wird für Kindertageseinrichtungen gefordert, dass regelmäßig das Verhalten im Brandfall und die Gebäudeevakuierung mit den Kindern geübt werden.

Wenn Eltern ihren Nachwuchs der Obhut von Kindergärten oder Kindertagesstätten geben, übernehmen diese  zudem die Pflicht, für die Sicherheit und den Schutz der Ihnen anvertrauten Kinder zu sorgen. Gerne übernehmen wir die wichtige Aufgabe, den Kindern spielerisch den Umgang mit Feuer, die richtige Einschätzung von Gefahrensituationen und das Verhalten im Brandfall näher zu bringen.

Schulung „Betreiberpflichten im betrieblichen Brandschutz“:

Unternehmen werden aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften vor die Aufgabe gestellt, den Baulichen, Anlagentechnischen und Organisatorischen Brandschutz stets aufs Neue zu betrachten und den aktuellen Bedingungen anzupassen.

Betreiberpflichten ergeben sich unmittelbar:

  • aus den gesetzlichen Vorgaben
  • aus der erteilten Baugenehmigung
  • aus weiteren behördlichen Verfügungen
  • aus Anforderungen des Sachversicherers

Der Betreiber ist dazu verpflichtet, eine Person zu benennen, die in seinem Auftrag die Betreiberaufgaben im Brandschutz organisiert, koordiniert und umsetzt. Dieses Seminar richtet sich an eben diese Personen, die verantwortlich für brandschutztechnische Einrichtungen sind.

In diesem Seminar werden dem Teilnehmer die Grundlagen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes anschaulich und praxisnah vermittelt. Er lernt den Sinn, den Zweck und die Funktionsweise der brandschutztechnischen Einrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Brandschutztüren, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Löschanlagen und Feuerschutzabschlüsse kennen. Die Schulung „Betreiberpflichten im betrieblichen Brandschutz“ dauert 2 Tage.

Eine Übersicht aller Schulungen finden Sie hier:
Schulungsportfolio