Brandschutzbeauftragter

Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten:

In einigen Sonderbauten, wie zum Beispiel Industriebauten > 5.000 m², Verkaufsstätten nach VkV oder Versammlungsstätten nach VStättV, hat der Betreiber einen Brandschutzbeauftragten zu ernennen. Der Brandschutzbeauftragte steht durch seine qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung und überprüft den Betrieb regelmäßig hinsichtlich der Einhaltung von Brandschutzvorschriften.

Gerne übernehmen wir für Sie diese anspruchsvolle Aufgabe. Je nach Art des Betriebes machen wir regelmäßig Begehungen uns stehen Ihnen in Brandschutzfragen zur Seite.