Brandschutzordnungen
Erstellen von Brandschutzordnungen nach DIN 14096:
Brandschutzordnung Teil A
Teil A der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich im betreffenden Gebäude aufhalten. Teil A wird an mehreren Stellen sichtbar ausgehängt. Er enthält die wichtigsten Maßnahmen und Verhaltensregeln für den Brandfall.
Teil A ist auch auf den Flucht- und Rettungsplänen enthalten.
Brandschutzordnung Teil B
Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter, die im Gebäude tätig sind. Der Teil enthält wichtige Regeln zur Verhinderung der Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, aber auch zum Verhalten im Brandfall. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt, ferner ist er Gegenstand der jährlichen Unterweisungen.
Brandschutzordnung Teil C
Teil C richtet sich an die Mitarbeiter im Gebäude, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind (z.B. Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer). In diesem Teil werden unter anderem die Aufgaben und Maßnahmen der einzelnen Funktionen beschrieben.
Erstellen von Feuerwehrplänen:
Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften zur schnellen Orientierung im Gebäude und auf dem Betriebsgelände. Sie geben Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie Ansammlungen von brennbaren Materialien.
Erstellen von Feuerwehrlaufkarten:
In Gebäuden mit einer Brandmeldeanlage dienen Feuerwehrlaufkarten der Orientierung der Feuerwehr-Einsatzkräfte im Gebäude. Durch die Feuerwehrlaufkarten kann der Ort der Alarmauslösung rasch lokalisiert und erreicht werden.
Gerne fertigen wir Feuerwehrlaufkarten für Ihr Gebäude an. Dies geschieht in der Regel in Abstimmung mit Feuerwehr und auf Grundlage der DIN 14675 und der Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr.
Erstellen von Betriebsanweisungen:
Können Gefährdungen am Arbeitsplatz nicht vermieden werden, ist es erforderlich, auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten einzuwirken. Je nach Art Ihres Betriebes kann es deshalb nötig sein, dass für einzelne Arbeitsschritte Betriebsanweisungen erstellt werden.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn mit Säuren, Laugen oder anderen gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, oder wenn durch den Betrieb von Maschinen und Geräten eine Gefährdung entstehen kann.
Gerne erstellen wir für Sie solche Betriebsanweisungen, welche auf die Vorgänge in Ihrem Betrieb zugeschnitten sind.