Installation, Wartung und Prüfung

Installation, Wartung und Prüfung von Feuerlöschern:

Feuerlöscher dienen dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden. Es gibt unterschiedliche Löschmittel, die je nach Brandgut mehr oder weniger gut zum Löschen geeignet sind. Hierfür dient die Einstufung in 5 unterschiedliche Brandklassen:

Anzahl und Art der Löscher werden festgelegt anhand der ASR A2.2.
Gerne installieren wir Ihnen neue Feuerlöscher. In gemeinsamer Abstimmung mit Ihnen legen wir den Anbringungsort fest, installieren den neuen Löscher und kennzeichnen ihn ordnungsgemäß.
Die Instandhaltung von Feuerlöschern erfolgt alle 2 Jahre nach DIN 14406 Teil 4 und wird durch einen entsprechenden Nachweis dokumentiert.
Sie sind sich unsicher in der Handhabung Ihres Feuerlöschers? Natürlich erklären wir Ihnen, wie sie unsere Löscher im Brandfall sinnvoll nutzen können!
Brandklasse Beschreibung Beispiele Löschmittel Hinweis
A Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen. Holz, Papier, Kohle, Heu, Stroh, einige Kunststoffe (vor allem Duroplaste), Textilien, usw. Wasser, wässrige Lösungen, Schaum, ABC-Pulver, Löschgel, verschiedene Kleinlöschgeräte wie z.B. Löschdecke oder Feuerpatsche
B Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen. Benzin, Ethanol, Teer, Wachs, viele Kunststoffe (vor allem Thermoplaste), Ether, Lacke, Harz Schaum, ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlenstoffdioxid auch Stoffe, die durch die Temperaturerhöhung flüssig werden
C Brände von Gasen Ethin (Acetylen), Wasserstoff, Erdgas, Methan, Propan, Butan, Stadtgas ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlenstoffdioxid nur in Ausnahmefällen (hierfür gibt es sehr selten speziell konstruierte Sonderfeuerlöscher mit Gasstrahldüse), Gaszufuhr durch Abschiebern der Leitung unterbinden Brände von Gasen in der Regel erst dann löschen, wenn die Gaszufuhr unterbunden werden kann, da sich sonst ein explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch bilden kann.
D Brände von Metallen. Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium, Lithium und deren Legierung Metallbrandpulver (D-Pulver) sowie als Behelfslöschmittel trockener Sand, trockenes Streu- oder Viehsalz, trockener Zement, Grauguss-Späne Bei Bränden der Klasse D niemals Wasser als Löschmittel verwenden.
F Brände von Speiseölen/-fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten Speiseöle und Speisefette Fettbrand-Löscher mit Speziallöschmittel (zur Verseifung) oder geeignetes Löschspray Bei Bränden der Klasse F niemals Wasser als Löschmittel verwenden.
Installation, Wartung und Prüfung von Rauchwarnmeldern:

Gemäß der aktuellen Bayerischen Bauordnung Art. 46 (4) gilt:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Wir sind zertifizierte Fachkräfte für Rauchwarnmelder nach DIN 14676

Gerne installieren, warten und prüfen wir auf dieser Grundlage Ihre Rauchwarnmelder.

Bei der Auswahl der Melder stehen wir Ihnen gerne mit unserer Fachkompetenz zur Seite.

 

Wartung und Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen:

Gerne warten und prüfen wir für Sie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach DIN 18232

Wartung und Prüfung von Wandhydranten, Hydranten
und Steigleitungen:

Gerne warten und prüfen wir für Sie Wandhydranten, Hydranten und Steigleitungen nach folgenden Normen:

  • DIN EN 14339 Unterflurhydranten
  • DIN EN 14384 Überflurhydranten
  • DIN 14461 Wandhydranten
  • DIN 14462 Steigleitungen
Wartung und Prüfung von Feststellanlagen:

Gerne warten und prüfen wir Ihre Feststellanlagen nach DIN 14677

Wartung und Prüfung von Brand- und Rauchschutztüren, -toren
und Feststellanlagen:

Feuerschutzabschlüsse haben die Aufgabe, Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern.

Gerne warten und prüfen wir für Sie Brand- und Rauchschutztüren, -tore und Feststellanlagen. Wenn gewünscht, führen wir auch die Dokumentation für die in Ihrem Betrieb vorhandenen Feuerschutzabschlüsse durch. Somit haben Sie jederzeit alle relevanten Unterlagen zur Hand.

Achtung: Für den Betrieb der Feuerschutzabschlüsse ist es wichtig, dass diese selbstschließend sind. Wenn die Abschlüsse betrieblich offengehalten werden sollen, sind bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlagen zu verwenden! Das Offenhalten von Feuerschutzabschlüssen durch Keile o.Ä. ist nicht gestattet und stellt eine Straftat nach § 145 StGB Abs. 2.2 dar!

Rettungswegkennzeichnung:

Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im
Verlauf von Fluchtwegen muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkennzeichnung“ erfolgen.

Gerne installieren wir in Ihrem Betrieb die erforderliche Rettungswegkennzeichnung.

 

Übernahme der Betreiberpflichten von Sprinkleranlagen,
Gaslöschanlagen und Speziallöschanlagen:

Gerne überprüfen wir gemäß der VdS CEA 4001 und den Vorgaben der Errichterfirma Ihre Löschanlagen.

Wir übernehmen somit die Betreiberpflichten und stellen Ihnen den Sprinkler- bzw. Gaswart.

Wartung und Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung
gegen Absturz
(ausgenommen Höhensicherungsgeräte und Abseilgeräte):

Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz muss bei Tätigkeiten verwendet werden, bei denen aufgrund ihrer Art eine Absturzsicherung erforderlich ist. Gemäß BGG 906 muss diese Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz jährlich auf ihren einwandfreien Zustand geprüft werden. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie.

Prüfung von Leitern und Tritten:

Gemäß BGV D3 hat der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung und der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Gerne übernehmen wir für Sie die Überprüfung Ihrer Leitern oder Tritte.